art_243__para_5__point_b__text_1
CRR
auf die verbrieften Forderungen kann von Seiten des Originators und seiner Gläubiger selbst im Insolvenzfall oder bei ähnlichen Verfahren nicht zurückgegriffen werden. Dies muss durch das Gutachten eines qualifizierten Rechtsberaters gestützt werden;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.