f)
CRR
Rückführungsoptionen erfüllen alle folgenden Bedingungen: Ihre Ausübung liegt im Ermessen des Originators, sie können nur ausgeübt werden, wenn 10 % oder weniger des ursprünglichen Werts der verbrieften Forderungen ungetilgt sind, sie sind nicht im Hinblick darauf strukturiert, die Zuweisung von Verlusten zu Bonitätsverbesserungspositionen oder anderen von den Anlegern gehaltenen Positionen zu vermeiden, und sind auch nicht anderweitig im Hinblick auf eine Bonitätsverbesserung strukturiert.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.