lexiara

art_250__text_1

CRR

Für die Zwecke der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge gemäß Artikel 249 wird jeder Laufzeitinkongruenz zwischen der eine Tranche erzeugenden Kreditbesicherung, durch die die Übertragung des Risikos erreicht wird, und den verbrieften Risikopositionen wie folgt Rechnung getragen:

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.