lexiara

art_258__text_2

CRR

Macht ein Originator von dieser Alternative Gebrauch, kann er den gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe k in Abzug gebrachten Betrag 12,5 mal von dem Betrag abziehen, der in Artikel 252 als der risikogewichtete Forderungsbetrag genannt wird, der zum aktuellen Zeitpunkt für die verbrieften Forderungen ermittelt würde, hätte keine Verbriefung stattgefunden.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.