art_262__para_1__text_1
CRR
Beim aufsichtlichen Formelansatz wird das Risikogewicht für eine Verbriefungsposition wie folgt berechnet, wobei für Wiederverbriefungspositionen eine Untergrenze von 20 % und für alle anderen Verbriefungspositionen eine Untergrenze von 7 % gilt:
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.