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Bei einer vollständigen Besicherung gelten für den Fall, dass die risikogewichteten Forderungsbeträge nach dem aufsichtlichen Formelansatz berechnet werden, die folgenden Anforderungen: Das Institut ermittelt das "effektive Risikogewicht" der Position. Zu diesem Zweck teilt es den risikogewichteten Forderungsbetrag der Position durch deren Forderungswert und multipliziert das Ergebnis mit 100; bei einer Besicherung mit Sicherheitsleistung wird der risikogewichtete Forderungsbetrag der Verbriefungsposition ermittelt, indem der um die Besicherung mit Sicherheitsleistung bereinigte Forderungswert der Position (E*) – berechnet gemäß Kapitel 4 wie für die Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge gemäß Kapitel 2, bei der der Betrag der Verbriefungsposition als E angesetzt wird – mit dem effektiven Risikogewicht multipliziert wird; bei einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung wird der risikogewichtete Forderungsbetrag der Verbriefungsposition ermittelt, indem der nach den Bestimmungen des Kapitels 4 um etwaige Währungs- und Laufzeitinkongruenzen bereinigte Besicherungsbetrag (GA) mit dem Risikogewicht des Sicherungsgebers multipliziert wird; dieser Betrag wird zu dem Betrag addiert, der sich aus Multiplikation des Betrags der Verbriefungsposition minus GA mit dem effektiven Risikogewicht ergibt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.