art_265__para_3__text_1
CRR
Der risikogewichtete Forderungsbetrag für den Forderungswert des Originator-Anteils gemäß Absatz 2 Buchstabe a wird berechnet wie für eine anteilige Forderung gegenüber den verbrieften Forderungen, so als wären die gezogenen Beträge nicht verbrieft worden, und eine anteilige Forderung gegenüber den nicht gezogenen Beträgen der Kreditlinien, deren gezogene Beträge in die Verbriefung veräußert wurden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.