lexiara

art_266__para_3__text_1

CRR

Wie in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe k für eine Verbriefungsposition, für die ein Risikogewicht von 1250 % angesetzt wird, vorgesehen, dürfen Institute den Forderungswert der Position unter nachstehenden Voraussetzungen von den Eigenmitteln abziehen, anstatt die Position in die Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge einzubeziehen:

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.