lexiara

art_266__para_4__text_1

CRR

Macht ein Institut von der in Absatz 3 beschriebenen Option Gebrauch, darf es das 12,5-fache des gemäß Absatz 3 in Abzug gebrachten Betrags von dem Betrag abziehen, auf den der risikogewichtete Forderungsbetrag für seine Positionen in einer Verbriefung Artikel 260 zufolge beschränkt werden darf.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.