art_268__point_c__text_1
CRR
die Bonitätsbeurteilung darf sich weder ganz noch teilweise auf eine vom Institut selbst bereitgestellte Unterstützung ohne Sicherheitsleistung stützen. In einem solchen Fall behandelt das Institut die betreffende Position bei der Berechnung ihrer risikogewichteten Forderungsbeträge gemäß Abschnitt 3 wie eine unbeurteilte Position.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.