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CRR
"aktueller Wiederbeschaffungswert" je nachdem, welcher Wert der höhere ist, Null oder den Marktwert eines Geschäfts bzw. eines in einem Netting-Satz enthaltenen Portfolios von Geschäften, der bei Ausfall der Gegenpartei für den Fall, dass von dem Wert dieser Geschäfte bei Insolvenz oder Liquidation nichts zurückerlangt werden kann, verloren wäre;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.