lexiara

(3)

CRR

Sichert ein Institut eine Anlagebuchforderung oder ein Gegenparteiausfallrisiko durch Erwerb eines Kreditderivats ab, so kann es seine Eigenmittelanforderung für die abgesicherte Forderung auf eine der folgenden Weisen berechnen: nach den Artikeln 233 bis 236, gemäß Artikel 153 Absatz 3 oder Artikel 183, falls eine Genehmigung gemäß Artikel 143 erteilt wurde. Der Forderungswert für das CCR bei diesen Kreditderivaten ist Null, es sei denn, ein Institut verfährt nach Artikel 299 Absatz 2 Buchstabe h Ziffer ii.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.