lexiara

art_283__para_1__text_3

CRR

Unbeschadet des Artikels 273 Absatz 1 Unterabsatz 3 darf ein Institut Geschäfte mit unerheblichem Umfang und Risiko von dieser Methode ausnehmen. In einem solchen Fall wendet ein Institut auf diese Forderungen eine der Methoden der Abschnitte 3 bis 5 an, wenn die jeweiligen Anforderungen dafür erfüllt sind.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.