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Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird: die anwendbaren Formen und Arten indirekter Finanzierung von Eigenmittelinstrumenten, ob und wann Mehrfachausschüttungen einen unverhältnismäßig hohen Abfluss bei den Eigenmitteln darstellen, die Bedeutung des Begriffs Vorzugsausschüttung. Die EBA legt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 1. Februar 2015 vor. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die technischen Regulierungsstandards nach Unterabsatz 1 gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu erlassen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.