lexiara

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CRR

"spezielles Korrelationsrisiko" das Risiko, das entsteht, wenn aufgrund der Art der Geschäfte mit einer Gegenpartei die Ausfallwahrscheinlichkeit der Gegenpartei positiv mit dem künftigen Wiederbeschaffungswert aus den Geschäften mit dieser bestehenden Gegenpartei korreliert. Ein Institut ist einem speziellen Korrelationsrisiko ausgesetzt, wenn zu erwarten ist, dass der künftige Wiederbeschaffungswert aus den Geschäften mit einer bestimmten Gegenpartei dann hoch ist, wenn auch die Ausfallwahrscheinlichkeit der Gegenpartei hoch ist.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.