lexiara

art_29__para_4__text_1

CRR

Haben die Inhaber der Kapitalinstrumente bei Insolvenz oder Liquidation des Instituts Ansprüche auf dessen Rücklagen und sind diese Ansprüche auf den Nennwert der Instrumente beschränkt, so gilt diese Beschränkung gleichermaßen für die Inhaber aller anderen von diesem Institut begebenen Instrumente des harten Kernkapitals.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.