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CRR

Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird: die Beurteilungsmethode, nach der die zuständigen Behörden den Instituten die Verwendung von AMA gestatten, die Kriterien für die Beurteilung, ob die Erweiterungen und Änderungen der fortgeschrittenen Messansätze wesentlich sind, die Einzelheiten der Anzeige nach Absatz 3. Die EBA legt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 31. Dezember 2014 vor. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die technischen Regulierungsstandards nach Unterabsatz 1 gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu erlassen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.