lexiara

b)

CRR

folgende Posten dürfen von den Instituten nicht in die Berechnung des maßgeblichen Indikators einbezogen werden: realisierte Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Positionen, die nicht dem Handelsbuch zuzurechnen sind, außerordentliche oder unregelmäßige Erträge, Erträge aus Versicherungstätigkeiten;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.