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CRR

Beim alternativen Standardansatz berücksichtigen die Institute für die Geschäftsfelder "Privatkundengeschäft" und "Firmenkundengeschäft" Folgendes: Der maßgebliche Indikator, der ein normierter Ertragsindikator ist, entspricht dem 0,035-fachen des nominalen Betrags der Darlehen und Kredite; die Darlehen und Kredite bestehen aus der Gesamtsumme der in den entsprechenden Kreditportfolios in Anspruch genommenen Beträge. Beim Geschäftsfeld "Firmenkundengeschäft" rechnen die Institute in den nominalen Betrag der Darlehen und Kredite auch die im Anlagebuch gehaltenen Wertpapiere ein;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.