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CRR

Die Anforderungen hinsichtlich Verfahren sind Folgende: Ein Institut berechnet seine Eigenmittelanforderung unter Einbeziehung sowohl der erwarteten als auch der unerwarteten Verluste, es sei denn, der erwartete Verlust wird durch seine interne Geschäftspraxis bereits in angemessener Weise erfasst. Die Messung des operationellen Risikos erfasst potenziell schwerwiegende Ereignisse am Rande der Verteilung und erreicht einen Soliditätsstandard, der mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % über eine Halteperiode von einem Jahr vergleichbar ist; das System eines Instituts für die Messung des operationellen Risikos umfasst die Heranziehung der in den Absätzen 3 bis 6 genannten internen Daten, externen Daten, Szenarioanalysen und Faktoren, die das Geschäftsumfeld und die internen Kontrollsysteme betreffen. Ein Institut verfügt über einen gut dokumentierten Ansatz für die Gewichtung dieser vier Elemente in seinem System für die Messung des operationellen Risikos; das Risikomesssystem eines Instituts erfasst die wichtigsten Risikotreiber, die die Form der Ränder der geschätzten Verlustverteilungen beeinflussen; ein Institut berücksichtigt Korrelationen bei Verlusten aufgrund von operationellen Risiken zwischen einzelnen Schätzungen der operationellen Risiken nur dann, wenn seine Systeme zur Messung der Korrelationen solide sind, nach Treu und Glauben umgesetzt werden und der Unsicherheit bei der Schätzung von Korrelationen, insbesondere in Stressphasen, Rechnung tragen. Ein Institut überprüft seine Korrelationsannahmen anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Verfahren; das Risikomesssystem eines Instituts ist intern kohärent und schließt eine Mehrfachzählung von qualitativen Bewertungen oder Risikominderungstechniken, die in anderen Teilen dieser Verordnung anerkannt werden, aus.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.