c)
CRR
die internen Verlustdaten eines Instituts sind so umfassend, dass sie sämtliche wesentlichen Tätigkeiten und Gefährdungen aller einschlägigen Subsysteme und geografischen Standorte erfassen. Ein Institut ist in der Lage, nachzuweisen, dass nicht erfasste Tätigkeiten und Gefährdungen, sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet, keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtrisikoschätzungen hätten. Ein Institut legt angemessene Bagatellgrenzen für die interne Verlustdatensammlung fest;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.