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CRR
Bei der Methodik für die Anerkennung von Versicherungen werden mittels Abzügen oder Abschlägen sämtliche der folgenden Faktoren berücksichtigt: die Restlaufzeit der Versicherungspolice, wenn sie weniger als ein Jahr beträgt, die für die Versicherungspolice geltenden Kündigungsfristen, wenn sie weniger als ein Jahr betragen, die Zahlungsunsicherheit sowie Inkongruenzen bei den von den Versicherungspolicen abgedeckten Risiken.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.