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CRR
Die Institute dürfen Absatz 1 nur vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Behörden anwenden, die gewährt wird, sofern sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Die Eigenmittel innerhalb der Gruppe sind angemessen aufgeteilt; der aufsichtliche, rechtliche oder vertragliche Rahmen für die Tätigkeit der Institute ist so beschaffen, dass der gegenseitige finanzielle Beistand innerhalb der Gruppe gesichert ist.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.