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Die Eigenmittelanforderung des Instituts errechnet sich als die Summe aus 10 % der Summe der ausgeglichenen gewichteten Positionen in sämtlichen Laufzeitbändern; 40 % der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone eins; 30 % der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone zwei; 30 % der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone drei; 40 % der ausgeglichenen gewichteten Positionen zwischen Zone eins und Zone zwei sowie zwischen Zone zwei und Zone drei; 150 % der ausgeglichenen gewichteten Position zwischen Zone eins und drei; 100 % des Restbetrags der nicht ausgeglichenen gewichteten Positionen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.