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CRR

Die Absicherung wird vollständig anerkannt, wenn sich die Werte der beiden Positionsseiten stets und in der Regel im gleichen Umfang in entgegengesetzte Richtungen entwickeln. Dies ist in den nachstehenden Situationen der Fall: Die beiden Seiten bestehen aus völlig identischen Instrumenten. Eine Kassa-Kaufposition wird durch einen Gesamtrenditeswap abgesichert (oder umgekehrt), und es besteht eine exakte Übereinstimmung zwischen der Referenzverbindlichkeit und der zugrunde liegenden Risikoposition (d. h. der Kassaposition). Die Fälligkeit des Swaps selbst kann eine andere sein als die der zugrunde liegenden Risikoposition. In diesen Situationen wird auf keine der beiden Positionsseiten eine Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko angewandt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.