art_346__para_5__point_b__text_1
CRR
Die Position fällt unter Absatz 3 Buchstabe a oder unter Absatz 4, allerdings besteht eine Währungs- oder Laufzeitinkongruenz zwischen der Kreditbesicherung und dem zugrunde liegenden Vermögenswert. Derartige Währungsinkongruenzen werden unter der Eigenmittelanforderung für das Fremdwährungsrisiko erfasst.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.