lexiara

art_350__para_3__point_a__text_1

CRR

Es wird davon ausgegangen, dass der OGA zunächst bis zur unter seinem Mandat zulässigen Höchstgrenze getrennt in die Kategorien von Vermögenswerten investiert, die die höchste Eigenmittelanforderung für das Positionsrisiko, das das allgemeine und das spezifische Risiko umfasst, erhalten, und sodann Anlagen in absteigender Reihenfolge tätigt, bis dass die maximale Gesamtanlagengrenze erreicht ist. Die Position im OGA wird als direkte Anlage in der angenommenen Position behandelt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.