lexiara

art_354__para_2__text_1

CRR

Bei der Berechnung der Anforderungen gemäß diesem Kapitel dürfen Institute Positionen in Währungen vernachlässigen, für die eine rechtlich bindende zwischenstaatliche Vereinbarung besteht, die deren Schwankung gegenüber anderen in dieser Vereinbarung erfassten Währungen begrenzt. Die Institute haben ihre ausgeglichenen Positionen in diesen Währungen zu berechnen und dafür eine Eigenmittelanforderung zu erfüllen, die mindestens der Hälfte der in der zwischenstaatlichen Vereinbarung für die betreffenden Währungen festgelegten höchstzulässigen Schwankung entspricht.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.