lexiara

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CRR

Jeder der Multiplikationsfaktoren (m_(c)) und (m_(s)) entspricht der Summe aus mindestens 3 und einem Zuschlagsfaktor zwischen 0 und 1 gemäß Tabelle 1. Dieser Zuschlagsfaktor richtet sich nach der Zahl der Überschreitungen, die sich bei den Rückvergleichen der gemäß Artikel 365 Absatz 1 berechneten Maßzahl des Risikopotenzials des Instituts während der unmittelbar vorausgegangenen 250 Geschäftstage ergeben haben. Tabelle 1 Anzahl der Überschreitungen Zuschlagsfaktor Weniger als 5 0,00 5 0,40 6 0,50 7 0,65 8 0,75 9 0,85 10 oder mehr 1,00

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.