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Jedes interne Modell zur Berechnung der Eigenmittelkapitalanforderung für das Positionsrisiko, das Fremdwährungsrisiko oder das Warenpositionsrisiko erfüllt sämtliche der folgenden Bedingungen: Das Modell enthält Risikofaktoren für die Zinssätze in jeder Währung, in der das Institut zinsreagible bilanzwirksame und außerbilanzielle Positionen hält. Das Institut hat die Zinsstrukturkurven nach einem allgemein anerkannten Verfahren zu berechnen. Bei wesentlichen, mit einem Zinsänderungsrisiko behafteten Risikopositionen in den wichtigsten Währungen und Märkten ist die Zinsstrukturkurve in mindestens sechs Laufzeitsegmente zu unterteilen, um der unterschiedlichen Volatilität der Zinssätze für die verschiedenen Laufzeiten Rechnung zu tragen. Das Modell erfasst ferner das Risiko nicht vollkommen korrelierter Entwicklungen der verschiedenen Zinsstrukturkurven. Das Modell enthält Risikofaktoren für Gold und für die einzelnen Fremdwährungen, auf die die Positionen des Instituts lauten. Für OGA werden die tatsächlichen Fremdwährungspositionen der OGA berücksichtigt. Die Institute können den Ausweis von Fremdwährungspositionen in OGA heranziehen, der vonseiten Dritter vorgenommen wurde, sofern die Korrektheit dieses Ausweises ausreichend sichergestellt ist. Kennt ein Institut die Fremdwährungspositionen in einem OGA nicht, wird diese Position isoliert und gemäß Artikel 352 Absatz 3 behandelt. Das Modell muss mindestens für jeden Aktienmarkt, in dem das Institut Positionen in erheblichem Umfang hält, einen gesonderten Risikofaktor enthalten. Das Modell muss mindestens für jede Ware, in der das Institut Positionen in erheblichem Umfang hält, einen gesonderten Risikofaktor enthalten. Das Modell muss daneben auch das Risiko unvollständig korrelierter Entwicklungen ähnlicher, aber nicht identischer Waren und das Risiko einer Änderung der Terminkurse aufgrund von Fristeninkongruenzen erfassen. Überdies ist den Markteigenheiten, insbesondere den Lieferterminen und den Möglichkeiten der Händler zum Glattstellen von Positionen, Rechnung zu tragen. Bei dem institutsinternen Modell wird das aus weniger liquiden Positionen und Positionen mit begrenzter Preistransparenz erwachsende Risiko unter Zugrundelegung realistischer Marktszenarien konservativ bewertet. Darüber hinaus erfüllt das interne Modell die Mindestanforderungen an Daten. Näherungswerte werden mit der notwendigen Vorsicht bestimmt und dürfen nur verwendet werden, wenn die verfügbaren Daten nicht ausreichen oder die Volatilität einer Position oder eines Portfolios nicht realistisch widerspiegeln.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.