b)
Das Institut verfügt über eine vom Handelsbereich unabhängige Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung, die direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist. Die Abteilung ist für die Gestaltung und Umsetzung der für die Zwecke dieses Kapitels verwendeten internen Modelle zuständig. Die Abteilung führt die erste und die laufende Validierung der für die Zwecke dieses Kapitels verwendeten internen Modelle durch, wobei sie für das gesamte Risikomanagement-System verantwortlich ist. Die Abteilung erstellt und analysiert täglich Berichte über die Ergebnisse der zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko, das Fremdwährungsrisiko oder das Warenpositionsrisiko verwendeten internen Modelle und über die angemessenen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Begrenzung der Handelsgeschäfte zu treffen sind.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.