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Art des Geschäfts Bis zur ersten vertraglich vereinbarten Zahlung oder zum ersten vertraglich vereinbarten Lieferabschnitt Von der ersten vertraglich vereinbarten Zahlung/vom ersten vertraglich vereinbarten Lieferabschnitt bis zu vier Tagen nach der zweiten vertraglich vereinbarten Zahlung oder dem zweiten vertraglich vereinbarten Lieferabschnitt Vom fünften Geschäftstag nach der zweiten vertraglich vereinbarten Zahlung oder dem zweiten vertraglich vereinbarten Lieferabschnitt bis zur Abwicklung des Geschäfts
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.