lexiara

art_386__para_1__text_1

CRR

Absicherungsgeschäfte sind nur dann für die Zwecke der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko nach den Artikeln 383 und 384 anerkennungsfähig, wenn sie zur Minderung des CVA-Risikos verwendet werden, als solche behandelt werden und in eine der folgenden Kategorien fallen:

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.