lexiara

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CRR

Ein Institut berücksichtigt in der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko keine anderen Arten von Gegenparteirisiko-Sicherungsgeschäften. Insbesondere sind Tranchen von Kreditausfallswaps oder n-ter-Ausfall-Swaps und synthetische Unternehmensanleihen (Credit Linked Notes) für die Zwecke der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko keine anerkennungsfähigen Sicherungsgeschäfte.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.