lexiara

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CRR

Hat eine ZGP weder einen Ausfallfonds noch bindende Vereinbarungen mit ihren Clearingmitgliedern, die ihr erlauben, deren Einschüsse ganz oder teilweise wie vorfinanzierte Beiträge zu verwenden, berechnet ein Institut bis zum Ende des Zeitraums nach Absatz 1 bzw. Absatz 2 und der Verlängerung nach Absatz 3 die Eigenmittelanforderung (K_(i)) nicht nach der rechten Formel in Artikel 308 Absatz 2, sondern nach folgender Formel: K_(i) = (1 + β · (N / N – 2)) · (IM_(i) / IM) · K_(CM) dabei entspricht IM_(i)= dem Einschuss von Clearingmitglied i bei der ZGP, IM= der dem Institut von der ZGP mitgeteilten Gesamteinschusssumme.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.