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CRR

"Finanzinstitut" ein Unternehmen, das kein Institut ist und dessen Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben oder eines oder mehrere der in Anhang I Nummern 2 bis 12 und 15 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] aufgelisteten Geschäfte zu betreiben. Diese Definition schließt Finanzholdinggesellschaften, gemischter Finanzholdinggesellschaften, Zahlungsinstituten im Sinne der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1. und Vermögensverwaltungsgesellschaften, jedoch ohne Versicherungsholdinggesellschaften oder gemischte Versicherungsholdinggesellschaften - und dessen Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben oder eines oder mehrere der in Anhang I unter den Nummern 2 bis 12 und 15 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Geschäfte zu betreiben;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.