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CRR

"Finanzinstrument" einen Vertrag, der für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögenswert und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schafft, ein in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2004/39/EG genanntes Instrument, ein derivatives Finanzinstrument, ein Primärfinanzinstrument, ein Kassainstrument. Die unter den Buchstaben a, b und c genannten Instrumente sind nur dann als Finanzinstrumente zu betrachten, wenn ihr Wert sich aus dem Kurs eines zugrunde liegenden Finanzinstruments oder eines anderen Basiswerts, einem Satz oder einem Index errechnet;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.