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CRR

Für die Zwecke dieses Artikels wird die Risikoposition entweder der Forderungsklasse "Risikopositionen aus dem Mengengeschäft" oder der Forderungsklasse "Risikopositionen gegenüber Unternehmen" oder der Forderungsklasse "durch Immobilien besicherte Risikopositionen" zugeordnet. Ausgefallene Risikopositionen sind ausgeschlossen, wird ein KMU als solches entsprechend der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36. definiert. Von den Kriterien nach Artikel 2 des Anhangs jener Empfehlung wird lediglich der Jahresumsatz berücksichtigt, geht der dem Institut sowie dem Mutterunternehmen und dessen Tochterunternehmen von dem Kunden oder der Gruppe verbundener Kunden insgesamt geschuldete Betrag einschließlich etwaiger ausgefallener Risikopositionen, mit Ausnahme von Forderungen oder Eventualforderungen, die durch Wohnimmobilien besichert sind, soweitdem Institut bekannt, nicht über 1,5 Mio. EUR hinaus. Das Institut unternimmt angemessene Schritte, um sich diese Kenntnis zu verschaffen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.