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CRR

die Instrumente können nur gekündigt, zurückgezahlt oder zurückgekauft werden, wenn die Voraussetzungen des Artikels 77 erfüllt sind und das Emissionsdatum mindestens fünf Jahre zurückliegt, es sei denn, die Voraussetzungen des Artikels 78 Absatz 4 sind erfüllt,

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.