d)
CRR
sehen die für das Instrument geltenden Bestimmungen bei Eintreten eines Auslöseereignisses eine Herabschreibung des Kapitalbetrags vor, so schließt diese Herabschreibung Folgendes ein: die Forderung des Inhabers des Instruments im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Instituts, die bei Kündigung oder Rückzahlung des Instruments zu zahlende Summe, die Ausschüttungen auf das Instrument.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.