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Artikel 5

CRR

Für die Zwecke des Teils 3 Titel II bezeichnet der Ausdruck "Risikoposition" einen Aktivposten (Vermögenswert) oder einen außerbilanziellen Posten; "Verlust" den wirtschaftlichen Verlust einschließlich wesentlicher Diskontierungseffekte sowie wesentlicher direkter und indirekter Kosten der Beitreibung; "erwarteter Verlust" und "EL" das Verhältnis der Höhe des Verlusts, der bei einem etwaigen Ausfall der Gegenpartei oder bei Verwässerung über einen Einjahreszeitraum zu erwarten ist, zum Betrag der ausstehenden Risikoposition zum Zeitpunkt des Ausfalls;

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REGULATION (EU) 2024/1623 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE… (EU) — sign in to see which provisions, and what they say.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.