art_63__point_k__text_1
CRR
die für das Instrument bzw. das nachrangige Darlehen geltenden Bestimmungen sehen weder explizit noch implizit vor, dass das Institut es – außer im Falle seiner Insolvenz oder Liquidation – kündigen, vorzeitig zurückzahlen bzw. tilgen oder zurückkaufen kann, und das Institut sieht auch anderweitig nichts Derartiges vor;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.