3.
CRR
Die EBA berät die Kommission zu technischen Aspekten jeglicher bedeutsamer Veränderungen, die ihrer Ansicht nach an der Definition von Eigenmitteln in folgenden Fällen vorgenommen werden sollten: bei einschlägigen Entwicklungen in Marktstandards oder -praxis, bei Änderungen der einschlägigen Rechts- oder Rechnungslegungsstandards, bei wichtigen Entwicklungen in der EBA-Stresstestmethodik zur Prüfung der Solvenz von Instituten.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.