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Abschnitt 2

CRR

Für die Berechnung der Maßzahl des Risikopotenzials im Sinne des Artikels 364 gelten folgende Anforderungen: tägliche Berechnung der Maßzahl des Risikopotenzials, einseitiges Konfidenzniveau von 99 %, Haltedauer von zehn Tagen, tatsächlicher historischer Beobachtungszeitraum von mindestens einem Jahr, ausgenommen in den Fällen, in denen ein kürzerer Beobachtungszeitraum aufgrund einer erheblichen Zunahme der Preisvolatilität gerechtfertigt ist, mindestens monatliche Aktualisierung der Datenreihen. Das Institut darf Risikopotenzial-Maßzahlen verwenden, die ausgehend von einer Haltedauer von weniger als zehn Tagen errechnet und auf zehn Tage hochgerechnet werden, sofern dazu eine angemessene und regelmäßig überprüfte Methode verwendet wird. Zusätzlich berechnet das Institut im Einklang mit den in Absatz 1 aufgeführten Anforderungen mindestens wöchentlich das Risikopotenzial unter Stressbedingungen des aktuellen Portfolios, wobei die Modellparameter für das Risikopotenzial unter Stressbedingungen aus historischen Daten eines ununterbrochenen Zwölfmonatszeitraums mit signifikantem und für das Portfolio des Instituts maßgeblichem Finanzstress ermittelt werden. Die Auswahl dieser historischen Daten unterliegt der mindestens jährlichen Überprüfung durch das Institut, das den zuständigen Behörden das Ergebnis mitteilt. Die EBA überwacht die Bandbreite der Praxis für die Berechnung des Risikopotenzials unter Stressbedingungen und gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien dazu heraus. Die Ergebnisse der Berechnungen nach Artikel 365 werden durch die Multiplikationsfaktoren (m_(c)) und (m_(s)) heraufskaliert. Jeder der Multiplikationsfaktoren (m_(c)) und (m_(s)) entspricht der Summe aus mindestens 3 und einem Zuschlagsfaktor zwischen 0 und 1 gemäß Tabelle 1. Dieser Zuschlagsfaktor richtet sich nach der Zahl der Überschreitungen, die sich bei den Rückvergleichen der gemäß Artikel 365 Absatz 1 berechneten Maßzahl des Risikopotenzials des Instituts während der unmittelbar vorausgegangenen 250 Geschäftstage ergeben haben. Tabelle 1 Anzahl der Überschreitungen Zuschlagsfaktor Weniger als 5 0,00 5 0,40 6 0,50 7 0,65 8 0,75 9 0,85 10 oder mehr 1,00 Die Institute zählen die Überschreitungen bei täglichen Rückvergleichen der hypothetischen und tatsächlichen Änderungen des Portfoliowerts. Eine Überschreitung liegt vor, wenn eine Eintagesänderung des Portfoliowerts die mit Hilfe des internen Modells des Instituts errechnete Maßzahl des Risikopotenzials für denselben Eintageszeitraum überschreitet. Zur Ermittlung des Zuschlagsfaktors wird die Zahl der Überschreitungen zumindest einmal pro Quartal berechnet und entspricht der Höchstzahl der Überschreitungen bei den hypothetischen und den tatsächlichen Änderungen des Portfoliowerts. Ein Rückvergleich der hypothetischen Änderungen des Portfoliowerts beruht auf dem Vergleich zwischen dem Tagesendwert des Portfolios und seinem Wert am Ende des darauf folgenden Tages unter der Annahme unveränderter Tagesendpositionen. Ein Rückvergleich der tatsächlichen Änderungen des Portfoliowerts beruht auf dem Vergleich zwischen dem Tagesendwert des Portfolios und seinem tatsächlichen Wert am Ende des darauf folgenden Tages, ohne Gebühren, Provisionen und Nettozinserträge. Die zuständigen Behörden können in Einzelfällen den Zuschlagsfaktor auf einen Wert beschränken, der sich aus den Überschreitungen bei hypothetischen Änderungen ergibt, sofern die Anzahl der Überschreitungen bei den tatsächlichen Änderungen nicht auf Schwächen des internen Modells zurückzuführen ist. Damit die zuständigen Behörden die Angemessenheit der Multiplikationsfaktoren laufend überwachen können, melden die Institute unverzüglich und in jedem Fall binnen fünf Arbeitstagen, wenn aufgrund ihrer Rückvergleiche Überschreitungen ausgewiesen werden. Jedes interne Modell zur Berechnung der Eigenmittelanforderung für das Positionsrisiko, das Fremdwährungsrisiko oder das Warenpositionsrisiko und jedes interne Modell für Korrelationshandelsaktivitäten erfüllt sämtliche der folgenden Bedingungen: Das Modell erfasst alle wesentlichen Kursrisiken genau. Das Modell erfasst je nach dem Umfang der Tätigkeit des Instituts auf dem jeweiligen Markt eine ausreichende Zahl von Risikofaktoren. Geht ein Risikofaktor in das Bewertungsmodell des Instituts, nicht aber in sein Risikomessmodell ein, so muss das Institut den zuständigen Behörden gegenüber nachweisen können, dass dies gerechtfertigt ist. Das Risiko-Messmodell erfasst die Nichtlinearitäten von Optionen und anderen Produkten sowie das Korrelationsrisiko und das Basisrisiko. Werden für Risikofaktoren Näherungswerte verwendet, so müssen diese die tatsächliche Wertveränderung der Position in der Vergangenheit gut abgebildet haben. Jedes interne Modell zur Berechnung der Eigenmittelkapitalanforderung für das Positionsrisiko, das Fremdwährungsrisiko oder das Warenpositionsrisiko erfüllt sämtliche der folgenden Bedingungen: Das Modell enthält Risikofaktoren für die Zinssätze in jeder Währung, in der das Institut zinsreagible bilanzwirksame und außerbilanzielle Positionen hält. Das Institut hat die Zinsstrukturkurven nach einem allgemein anerkannten Verfahren zu berechnen. Bei wesentlichen, mit einem Zinsänderungsrisiko behafteten Risikopositionen in den wichtigsten Währungen und Märkten ist die Zinsstrukturkurve in mindestens sechs Laufzeitsegmente zu unterteilen, um der unterschiedlichen Volatilität der Zinssätze für die verschiedenen Laufzeiten Rechnung zu tragen. Das Modell erfasst ferner das Risiko nicht vollkommen korrelierter Entwicklungen der verschiedenen Zinsstrukturkurven. Das Modell enthält Risikofaktoren für Gold und für die einzelnen Fremdwährungen, auf die die Positionen des Instituts lauten. Für OGA werden die tatsächlichen Fremdwährungspositionen der OGA berücksichtigt. Die Institute können den Ausweis von Fremdwährungspositionen in OGA heranziehen, der vonseiten Dritter vorgenommen wurde, sofern die Korrektheit dieses Ausweises ausreichend sichergestellt ist. Kennt ein Institut die Fremdwährungspositionen in einem OGA nicht, wird diese Position isoliert und gemäß Artikel 352 Absatz 3 behandelt. Das Modell muss mindestens für jeden Aktienmarkt, in dem das Institut Positionen in erheblichem Umfang hält, einen gesonderten Risikofaktor enthalten. Das Modell muss mindestens für jede Ware, in der das Institut Positionen in erheblichem Umfang hält, einen gesonderten Risikofaktor enthalten. Das Modell muss daneben auch das Risiko unvollständig korrelierter Entwicklungen ähnlicher, aber nicht identischer Waren und das Risiko einer Änderung der Terminkurse aufgrund von Fristeninkongruenzen erfassen. Überdies ist den Markteigenheiten, insbesondere den Lieferterminen und den Möglichkeiten der Händler zum Glattstellen von Positionen, Rechnung zu tragen. Bei dem institutsinternen Modell wird das aus weniger liquiden Positionen und Positionen mit begrenzter Preistransparenz erwachsende Risiko unter Zugrundelegung realistischer Marktszenarien konservativ bewertet. Darüber hinaus erfüllt das interne Modell die Mindestanforderungen an Daten. Näherungswerte werden mit der notwendigen Vorsicht bestimmt und dürfen nur verwendet werden, wenn die verfügbaren Daten nicht ausreichen oder die Volatilität einer Position oder eines Portfolios nicht realistisch widerspiegeln. Die Institute dürfen in jedem für die Zwecke dieses Kapitels verwendeten internen Modell empirische Korrelationen innerhalb und zwischen den einzelnen Risikokategorien nur dann anwenden, wenn der Ansatz des Instituts für die Korrelationsmessung solide ist und richtig und vollständig angewandt wird. Jedes für die Zwecke dieses Kapitels verwendete interne Modell beruht auf einem soliden Konzept und wird nach Treu und Glauben umgesetzt; insbesondere werden sämtliche der folgenden qualitativen Anforderungen erfüllt: Jedes zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko, das Fremdwährungsrisiko oder das Warenpositionsrisiko verwendete interne Modell ist eng in das tägliche Risikomanagement des Instituts eingebunden und dient als Grundlage für die Meldung von Risikopositionen an die Geschäftsleitung. Das Institut verfügt über eine vom Handelsbereich unabhängige Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung, die direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist. Die Abteilung ist für die Gestaltung und Umsetzung der für die Zwecke dieses Kapitels verwendeten internen Modelle zuständig. Die Abteilung führt die erste und die laufende Validierung der für die Zwecke dieses Kapitels verwendeten internen Modelle durch, wobei sie für das gesamte Risikomanagement-System verantwortlich ist. Die Abteilung erstellt und analysiert täglich Berichte über die Ergebnisse der zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko, das Fremdwährungsrisiko oder das Warenpositionsrisiko verwendeten internen Modelle und über die angemessenen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Begrenzung der Handelsgeschäfte zu treffen sind. Leitungsorgan und Geschäftsleitung des Instituts sind aktiv an der Risikosteuerung und -überwachung beteiligt, und die die täglichen Berichte der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung werden von einer Leitungsebene geprüft, die über hinreichende Befugnisse verfügt, um sowohl die Reduzierung von Positionen einzelner Händler als auch die Reduzierung des eingegangenen Gesamtrisikos des Instituts durchzusetzen. Das Institut beschäftigt in den Abteilungen Handel, Risikosteuerung und -überwachung, Revision und Abwicklung eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern, die in der Verwendung komplexer interner Modelle, einschließlich der für die Zwecke dieses Kapitels verwendeten, geschult sind. Das Institut hat Verfahren eingerichtet, um die Einhaltung schriftlich festgelegter interner Strategien und Kontrollen hinsichtlich der Funktionsweise seiner internen Modelle insgesamt, einschließlich der für die Zwecke dieses Kapitels verwendeten Modelle, zu überwachen und zu gewährleisten. Jedes für die Zwecke dieses Kapitels verwendete interne Modell hat in der Vergangenheit nachweislich eine ausreichend präzise Risikomessung gewährleistet. Das Institut führt regelmäßig ein gründliches Krisentestprogramm einschließlich umgekehrter Stresstests durch, das jedes für die Zwecke dieses Kapitels verwendete interne Modell erfasst und dessen Ergebnisse von der Geschäftsleitung geprüft werden und in die von ihm festgelegten Strategien und Begrenzungen einfließen. Dieses Programm erfasst insbesondere die Illiquidität von Märkten unter angespannten Marktbedingungen, das Konzentrationsrisiko, ein Vorhandensein von aus Käufer- oder Verkäufersicht wenig liquiden Märkten ("one-way market"), Kreditereignisrisiko und Risiko eines plötzlichen Kreditausfalls ("jump-to-default"), fehlende Produktlinearität, weit aus dem Geld notierte Positionen, Positionen mit hohen Preisschwankungen und andere Risiken, die vom internen Modell unter Umständen nicht ausreichend abgedeckt werden. Bei der Simulierung von Schocks wird der Art der Portfolios und der Zeit, die unter schwierigen Marktbedingungen zur Absicherung oder Steuerung von Risiken erforderlich sein könnte, Rechnung getragen. Das Institut unterzieht seine internen Modelle, einschließlich der für die Zwecke dieses Kapitels verwendeten Modelle, im Rahmen der Innenrevision einer unabhängigen Prüfung. In die unter Absatz 1 Buchstabe h genannte Prüfung sind sowohl die Tätigkeiten der Handelsabteilungen als auch die der unabhängigen Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung einzubeziehen. Das Institut prüft mindestens einmal im Jahr sein gesamtes Risikomanagementsystem. In diese Prüfung ist Folgendes einzubeziehen: die Angemessenheit der Dokumentation von Risikomanagementsystem und -verfahren und die Organisation der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung; die Einbeziehung der Risikomessungen in das tägliche Risikomanagement und die Zuverlässigkeit des Management-Informationssystems; die Genehmigungsverfahren des Instituts für die von den Mitarbeitern der Handels- und der Abwicklungsabteilungen verwendeten Preismodelle für Risiken und Bewertungssysteme; die Bandbreite der von dem Risikomessmodell erfassten Risiken und die Validierung etwaiger signifikanter Änderungen des Risikomessverfahrens; die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten betreffend die Positionen, die Richtigkeit und Angemessenheit der Volatilitäts- und Korrelationsannahmen und die Richtigkeit der Bewertungs- und Risikosensitivitätsberechnungen; die Verifizierungsverfahren des Instituts zur Bewertung der Einheitlichkeit, Aktualität und Zuverlässigkeit sowie der Unabhängigkeit der in den internen Modellen verwendeten Datenquellen; die Verifizierungsverfahren des Instituts zur Bewertung der Rückvergleiche, mit denen die Genauigkeit des Modells getestet wird. Sollten neue Techniken und vorbildliche Verfahren entwickelt werden, so wenden die Institute diese neuen Techniken und Verfahren auf jedes für die Zwecke dieses Kapitels verwendete Modell an. Institute verfügen über Verfahren, die gewährleisten, dass alle ihre für die Zwecke dieses Kapitels verwendeten internen Modelle angemessen von entsprechend qualifizierten Dritten, die von der Entwicklung unabhängig sind, validiert wurden, damit sichergestellt ist, dass sie konzeptionell solide sind und alle wesentlichen Risiken erfassen. Die Validierung erfolgt sowohl bei der Einführung als auch bei jeder wesentlichen Änderung des internen Modells. Darüber hinaus werden von Zeit zu Zeit Validierungen durchgeführt, insbesondere jedoch nach jedem wesentlichen Strukturwandel auf dem Markt oder jeder Änderung der Portfoliozusammensetzung, wenn die Gefahr besteht, dass das interne Modell diesen nicht länger gerecht wird. Sollten neue Techniken und vorbildliche Praktiken für die interne Validierung entwickelt werden, so wenden die Institute diese an. Die Modellvalidierung ist nicht auf Rückvergleiche beschränkt, umfasst zumindest aber Folgendes: Tests, anhand derer nachgewiesen wird, dass alle dem internen Modell zugrunde liegenden Annahmen angemessen sind und keine Unterschätzung oder Überschätzung des Risikos zur Folge haben; zusätzlich zu den vorgeschriebenen Rückvergleichen eigene Tests und Rückvergleiche der Institute in Bezug auf die Risiken und die Struktur ihrer Portfolios zur Validierung des internen Modells; den Einsatz hypothetischer Portfolios, wodurch sichergestellt werden soll, dass das interne Modell eventuell auftretende, besondere strukturelle Merkmale, wie erhebliche Basisrisiken und das Konzentrationsrisiko, erfassen kann. Das Institut führt sowohl für tatsächliche als auch für hypothetische Änderungen des Portfoliowerts Rückvergleiche durch.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.