art_92__para__3
(2) Auftraggeber, die einen Auftrag zur Erbringung von in Artikel 91 aufgeführten Dienstleistungen vergeben haben, teilen das Ergebnis in einer Vergabebekanntmachung mit. Sie können diese Bekanntmachungen jedoch auf Quartalsbasis zusammenfassen. In diesem Fall werden die zusammengefassten Bekanntmachungen innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Quartals versandt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-01-01; changes after this date are not shown.