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art_10__para_3__text_1

DGSD

Die verfügbaren Finanzmittel, die mit Blick auf die Erreichung der Zielausstattung zu berücksichtigen sind, können Zahlungsverpflichtungen umfassen. Der Gesamtanteil der Zahlungsverpflichtungen beläuft sich auf höchstens 30 % des Gesamtbetrags der gemäß dem vorliegenden Artikel erhobenen verfügbaren Finanzmittel.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.