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Einlagensicherungssysteme können ihre eigenen risikobasierten Methoden zur Bestimmung und Berechnung der risikobasierten Beiträge ihrer Mitglieder verwenden. Die Berechnung der Beiträge erfolgt proportional zum Risiko der Mitglieder und berücksichtigt in angemessener Form die Risikoprofile der unterschiedlichen Geschäftsmodelle. Diese Methoden können auch die Aktivseite der Bilanz und Risikoindikatoren wie die Kapitaladäquanz sowie die Qualität der Aktiva und die Liquidität berücksichtigen. Jede Methode wird von der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde genehmigt. Die EBA wird über die genehmigte Methode unterrichtet.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.