lexiara

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DGSD

Unbeschadet anderer Rechte aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften ist das Einlagensicherungssystem, das auf einzelstaatlicher Ebene im Rahmen der Einlagensicherung Zahlungen leistet, berechtigt, bei Abwicklungs- oder Restrukturierungsverfahren in Höhe der von ihnen geleisteten Zahlungen an die Einleger in deren Rechte einzutreten. Leistet ein Einlagensicherungssystem Zahlungen im Rahmen von Abwicklungsverfahren, einschließlich der Anwendung von Abwicklungsinstrumenten oder der Ausübung von Abwicklungsbefugnissen gemäß Artikel 11, so hat das Einlagensicherungssystem eine Forderung in Höhe der von ihm geleisteten Zahlungen an die Einleger gegen das betreffende Kreditinstitut. Im einzelstaatlichen Recht über das reguläre Insolvenzverfahren- wie in Richtlinie 2014/59/EU definiert -muss diese Forderung im Rang mit gedeckten Einlagen gleichgestellt sein.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.