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rec_44

DGSD

(44) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Durchführung dieser Richtlinie gilt die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31). . Einlagensicherungssysteme und einschlägige Behörden sollten die Daten bezüglich einzelner Einlagen äußerst sorgfältig behandeln und entsprechend der genannten Richtlinie ein hohes Maß an Datenschutz aufrechterhalten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.