rec_51
DGSD
DIRECTIVE 2014/49/EU OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 16 April 2014 on deposit guarantee schemes (recast) (Text with EEA relevance) · European Union
(51) Die zuständigen Behörden, die benannten Behörden, die Abwicklungsbehörden, die einschlägigen Verwaltungsbehörden und die Einlagensicherungssysteme sollten zusammenarbeiten und ihre Befugnisse im Einklang mit dieser Richtlinie ausüben. Sie sollten frühzeitig bei der Ausarbeitung und Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen zusammenarbeiten, um den Betrag festzulegen, für den das Einlagensicherungssystem haftet, wenn die Finanzmittel dazu verwendet werden, die Abwicklung von Kreditinstituten zu finanzieren.
← rec_50 · All articles · rec_52 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.